Das Bundesverfassungsgericht: Letzte Bastion des Rechtsstaates?

13.03.2009 | von Redaktion | Kategorie: Thema der Woche

Verfassungsrichter Voßkuhle gegen „kaltes“ NPD-Verbotsverfahren

Andreas Voßkuhle, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Zweiten Senates – zuständig für Parteiverbote – hat Überlegungen, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, eine klare Absage erteilt.

Damit hat Voßkuhle, der als SPD-Kandidat im letzten Frühjahr in das Amt des Vizepräsidenten gelangte, große Souveränität gegenüber Erwartungshaltungen aus den Reihen der etablierten Parteien bewiesen.

Bemerkenswert auch die Begründung Voßkuhles in der Neuen Osnabrücker Zeitung (Freitagsausgabe): „Die staatliche Finanzierung der Parteien nach Proporz soll es ermöglichen, daß sich jede Partei, jede Stimme im politischen Diskurs Gehör verschaffen kann“. Solange eine Partei nicht verboten sei, nehme sie gleichberechtigt wie jede andere am politischen Prozeß teil. Man solle nicht versuchen, ein Parteiverbotsverfahren „auf kaltem Wege“ einzuführen.

Damit hat Voßkuhle insbesondere Niedersachsens Innenministers Uwe Schünemann (CDU) eine deutliche Watsche verabreicht, der im November 2008 ein Rechtsgutachten der Leibnitz-Universität Hannover vorgestellt hatte, das als „milderes Mittel“ zum Parteienverbot eine Änderung des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes vorgeschlagen hatte.

Enttäuschung wird sich jetzt bei jenen etablierten Politikern breitmachen, die nach dem Scheitern des Verbotsverfahrens gegen die NPD im Jahre 2003 auf eine andere, möglicherweise ja obrigkeitshörigere und NPD-feindlichere Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichtes setzten. Dann nämlich, wenn im Jahre 2010 dessen Präsident Hans-Jürgen Papier nach Ablauf seiner zwölf Jahre Amtszeit ausscheidet, soll Voßkuhle zum Vorsitzenden des höchsten deutschen Gerichts aufsteigen.

In diesem Zusammenhang gab Voßkuhle auch seine Position zu jüngsten Verbotsforderungen bekannt. Vor dem Hintergrund des Superwahljahres 2009 fürchten die Systempolitiker den Wiedereinzug der NPD in den Sächsischen Landtag und weitere Wahlerfolge der Partei, beispielsweise bei den Landtagswahlen von Thüringen und dem Saarland oder der Bundestagswahl.

Was liegt da im Finanzkrisen-Jahr 2009 für die etablierten Versagerparteien, denen allmählich die Argumente ausgehen, näher als eine neue Kriminalisierungskampagne gegen die NPD, die dann natürlich in immer wiederkehrende Verbotsforderungen mündet, wie sie jetzt kürzlich wieder von Berlins SPD-Innenminister Körting erhoben wurde?

Thema ist hier insbesondere die Frage der „V-Leute“ und die Hürden, die das Bundesverfassungsgericht 2003 für ein neues Verfahren aufgestellt hatte. Da das „belastende Material“ gegen die NPD von bezahlten Provokateuren der Verfassungsschutzämter produziert worden war, wies das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag zurück.

Die Innenminister müßten demnach die Agenten aus der Partei abziehen, bevor sie einen neuerlichen Verbots-Antrag stellen können. Hierin besteht jedoch große Uneinigkeit. Da die Mehrheit der Innenminister lieber weiterhin in die nationale Oppositionspartei hineinschnüffeln möchte, steht man vor einem Dilemma. Dieses möchte man dadurch lösen, daß die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbot gesenkt werden.

Voßkuhle winkt auch hier ab: Er hält es für falsch, nun die rechtlichen Hürden für ein Verbot abzusenken, nur weil das erste Verfahren gescheitert sei: „Das Parteiverbot ist eine sehr schwere und gefährliche Waffe. Es bedeutet einen gravierenden Eingriff in den demokratischen Prozeß“.

Ganz so einfach, wie sich die etablierten Parteien das vorgestellt haben, wird es also nicht sein, die einzige verbliebene echte Opposition im Land einfach kaltzustellen. Auf die oft angekündigte „inhaltliche Auseinandersetzung“ wartet man bei der NPD ohnehin seit Jahren vergeblich.